res publica, 13.09.2004
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von
Ageeb
Der erste Prozess gegen die BGS-Beamten, die Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
am 28.05.1999 von Frankfurt am Main in den Sudan durch "massives Niederdrücken"
erstickt haben, wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main an das Landgericht verwiesen.
Es besteht der hinreichende Tatverdacht , dass sich die drei BGS-Beamten nicht
nur der fahrlässigen Tötung (Höchststrafe 5 Jahre Haft), sondern
der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben. "Hier
kann das Strafmaß deutlich höher sein, die Mindeststrafe liegt bei
drei Jahren" (Frankfurter Rundschau, 23.03.04).
Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnt nun am 22.09.04
um 09.30 Uhr mit der Anklageverlesung. Er wird am 27.09.04 der Beweisaufnahme
fortgesetzt.